Die Notgemeinschaft am Grabe Stockum

chronik - Notgemeinschafta

Notgemeinschaft am Grabe Stockum

Der Vorstand mit Unterkassierern

Aufnahme vom 26.4.2003

Die Aufnahme wurde anlässlich der 1000 Jahr Feier vom Ortsteil Stockum von Wolfgang Gruhlke aufgenommen.

sitzend von links:
Gisela Gruhlke: Vorsitzende
Walter Bongart: Unterkassierer Bezirk 1
Paul Schepers: Unterkassierer Bezirk IV
Rita Langhoff: Unterkassiererin Bezirk VI

Stehend von rechts:
Wolfgang Gruhlke: Unterkassierer Bezirk II
Heinz Dieter Lang: Stellv. Vorsitzender
Helmut Hüsken: Unterkassierer Bezirk V
Anja Hülser: Schriftführerin und Unterkassiererin Bezirk III
Friedhelm Werthmann: Kassierer

Wann sich die “Notgemeinschaft am Grabe Stockum” gegründet hat, kann zur Zeit nicht gesagt werden.

Der langjährige Kassierer Herr Heinz Pontkees berichtet, dass nach dem Tod seiner Großmutter 1936 die NG an seinen Vater einen Geldbetrag ausgezahlt hat.

Meine Mutter, Traudchen Werthmann, erzählte mir, dass die NG 1943 nach dem Tod ihrer Schwester Elisabeth an ihre Eltern 100 Reichsmark auszahlte. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die NG in dem Zeitraum von 1900 bis 1920 gegründet hat.

Das älteste schriftliche Dokument ist das Kassabuch Der Notgemeinschaft “am Grabe” Bezirk Stockum Der Kassierer, Amtsrentmeister Walter Neukäter, übernahm das Buch am

15. Aug. 1945 .

Das Prinzip der gegenseitigen Hilfe war Inhalt der Gemeinschaft.

Die Not der damals ländlichen Bevölkerung bestand darin, dass die Familien im Sterbefall nicht das Geld für den Kauf eines Sarges hatte, im ihren Toten würdevoll zu beerdigen.

In der Satzung vom 26. Mai 1951 steht geschrieben, dass im Todesfall bei den Mitgliedern ein Betrag von 1,50 DM eingesammelt wurde. Im Trauerhaus wurde nicht gesammelt. Der Bezirk Stockum war in sechs Kassierbereiche aufgeteilt.

Zur Auszahlung kamen nach dieser Satzung

  • bei Erwachsenen ab 14 Jahren 200 DM
  • bei Kindern von 6- 13 Jahren 125 DM
  • bei Kindern bis 5 Jahren 100 DM
  • bei Todgeburten auf Vorlage der standesamtlichen Bescheinigung 60 DM

Als Familie wurde definiert, alle die an einem Tisch sitzen. Hausangestellte konnten auf Antrag der NG beitreten. Es wurde ein Eintrittsgeld bei Neuvermählten und Neuzugezogenen erhoben, wenn diese erst nach einem Jahr der NG beitraten. Das Höchstalter beim Eintritt war auf 50 Jahre festgelegt.

Die Satzung wurde bis zum heutigen Tag immer zeitentsprechend gestaltet. So wurde das Höchstalter beim Eintritt auf 55 Jahre festgelegt wegen der höheren Lebenserwartung.

Auf einem Schreiben der Deutschen Sterbekassen vom 06.08.1948 notierte Herr Walter Neukäter, nicht geantwortet, da wir keine Sterbekasse sind, sondern nur eine lose Vereinigung und keine festen Beiträge erheben.

Am 12. Dezember 1959 verstarb der Vorsitzende Dietrich Schwarz, ihm folgte bis zum 15.01.1970 Heinrich Mertens, der mit diesem Datum zurück trat. Dann gibt es bis zum 23.04.1976 keinen Hinweis auf einen Vorsitzenden. Mit diesem Datum wurde Frau Elfriede Patt zur Vorsitzenden und Herr Heinrich Pontkees zum Schriftführer und Kassierer gewählt.

Am 24.07.2001 übernahm Frau Gisela Gruhlke den Vorsitz und Friedhelm Werthmann das Amt des Schriftführer und Kassierer.