In der Bevölkerung und bei den Politikern waren zu allen Zeiten Deiche, sowie deren Höhe und Sicherheit Gesprächsstoff. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Flutkatastrophe an der Oder im Jahre 1947, 1981/82 und 1997 oder an die Diskussion hinsichtlich des Rahmenbetriebsplanes der “Deutschen Steinkohle” DSK.
Immer wieder sind Bäche und Flüsse über die Ufer getreten und haben Unheil angerichtet. Besonders bei ungewöhnlich starkem Regen über längere Zeit oder bei Schneeschmelze im Frühjahr. Darum war man schon früh bestrebt, Flussläufe zu sichern, d.h. beiderseits einzudeichen.
Schon um 1369 bestand in unserer Heimat der Deichverband Götterwickerhamm. Damals hatte jeder Beerbte, je nach Größe seines Grundbesitzes, eine gewisse Strecke des Rheindeiches selbst auszubauen und war für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich.
Im Jahre 1423 ist man übereingekommen, zum Nutzen des Kirchspiels Götterswickerhamm die Breite der Deichkrone auf mindestens eine Rute ( 3,76 m ) festzulegen. Jeder sollte sein Deichstück selbst machen und sich vergewissern, wer oberhalb oder unterhalb von ihm zu deichen hatte. Damit wurde das Profil des Deiches einheitlich. Wollte jemand seinen Deich nicht selbst bauen, wurde die Arbeit verdingt(an andere verteilt) und auf seine Kosten ausgeführt.
Wer bei der Deichschau nicht an seinem Deichstück gegenwärtig war, musste eine Strafe von einer halben Mark zahlen.
Seit dem Jahre 1423 hatte aus der Bauernschaft “Stockum” lediglich der Hof Bongartz eine Rute Deich zu unterhalten. So ist es nach einer Übereinkunft über den Ausbau des Deiches dokumentiert.
(“Bongartz guet, dat in den Hoff toe Stockum hort”).
Dieser Hof lag zu der Zeit in dem späteren Klosterbereich und ist wohl bei der Gründung des Klosters abgebrochen worden.